Community & Kultur

FRT und deutsches Waffenrecht: Ist ein Forced Reset Trigger legal?

"Forced Reset Trigger" (FRT) sind in den USA mittlerweile ein großes juristisches Thema. Doch wie sieht es in Deutschland aus? Eine Annäherung an ein heikles Thema.

Der Forced Reset Trigger ist in den vergangenen Jahren vor allem in den USA zu einem politischen und juristischen Streitthema geworden. In Deutschland ist die Situation bislang deutlich weniger öffentlich diskutiert worden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Frage einfach wäre. Im Gegenteil: Wer einen FRT nach deutschem Waffenrecht beurteilen will, landet sehr schnell bei einer zentralen Frage: Was genau passiert beim zweiten Schuss – und was muss der Schütze dafür tun? Kann ein Forced Reset Trigger jemals (theoretisch) legal sein? Wir versuchen uns dem Thema mal neutral zu nähern. Zum Einstieg schau dir gerne das Video des amerikanischen Gun-Bloggers "Garand Thumb" zum Thema "Forced Reset Trigger" an:

Was ist ein Forced Reset Trigger?

Ein Forced Reset Trigger (FRT) verändert vereinfacht gesagt die Funktionsweise des Standardabzugs. Nach der Schussabgabe wird das Abzugszüngel selber durch die Bewegung des Verschlusssystems aktiv und sehr schnell in seine Ausgangsposition zurückgeführt. Der Schütze muss also nicht mehr den Druck vom Abzugszüngel reduzieren, damit der Abzug zurückgesetzt wird. Der Schütze kann dadurch, auch wenn der Druck auf dem Zeigefinger belassen wird, schnellstmöglich einen zweiten Schuss auslösen. Das Entscheidende: Ein FRT macht (nach heutigem Rechtsstand) eine halbautomatische Schusswaffe nicht zu einem Vollautomaten. Die reine Tatsache, dass ein Abzug extrem schnell zurückgesetzt wird oder eine hohe Schussfolge ermöglicht, reicht für diese Einordnung nicht aus. Auch mit einem gewöhnlichen Halbautomaten kann ein geübter Schütze sehr schnell schießen. Rechtlich bleibt die Waffe trotzdem ein Halbautomat. 

RAREBREED_FRT_15L3_Curve_01-scaled-1.jpg

Bild oben: Forced Reset Trigger der Firma "Rare Breed Triggers". Quelle: rarebreedtriggers.com

Bei Vollautomaten ist die komplette Abzugsgruppe anders aufgebaut. Hier bewegt sich der Abzug NICHT während der Schussfolgen, der Finger bleibt nach erster Schussabgabe kontinuierlich in der hintersten Anschlagposition, die "vollautomatische Funktion" ergibt sich aus der internen Konstruktion des Abzuges und Sperrklinke. 

Anlage 1 des Waffengesetzes definiert automatische Schusswaffen danach, was nach der Schussabgabe passiert. Bei einem Vollautomaten können durch einmalige Betätigung des Abzugs (oder: "einmalige Fingerbewegung") oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse aus dem selben Lauf abgegeben werden. Beim Halbautomaten kann durch diese einmalige Betätigung des Abzuges (oder: "einmalige Fingerbewegung") jeweils nur ein Schuss abgegeben werden. Man denke hierbei auch an das Westernschießen, wo der Abzug mit dem Zeigefinger gehalten wird, jedoch der Hahn mit der Unterstützungshand immer wieder betätigt wird. Ebenso extrem schnelle Schussfolgen, aber per Definition kein Vollautomatisches Schießen.

"Aha, also sind Forces Reset Trigger (FRT) also nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) automatisch legal?" Nein, der entscheidende Punkt liegt woanders.

Juristische Lage in Deutschland nach dem Waffengesetz

In Deutschland ist Waffenbesitz streng an das Bedürfnisprinzip gekoppelt. Das bedeutet, dass jeglichem Waffenbesitz zuerst ein Bedarf nachgewiesen werden muss und die Form des Bedarfes auch die späteren Grenzen der Nutzung definieren. Wir unterscheiden hier vorallem zwischen Jägern, Sportschützen und Sammlern. Diese machen mit großem Abstand die meisten Waffenbesitzer aus. Waffenrechtliche Bedürfnisse die wie Händler und Sachverständige seltener vorkomme klammern wir aus. Zumeist könnten hier sowieso Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. 

Jäger

Mit Bestehen der Jägerprüfung erwirbt der Jagdscheinanwärter grundsätzlich das Bedürfnis für den Waffenbesitz als Jäger; ein gesonderter Bedürfnisnachweis für jede einzelne Jagdwaffe ist nicht erforderlich. Der Jäger erwirbt seine Waffen also Zeit seines (Jäger-)Lebens aufgrund der Tatsache, dass er die Jägerprüfung abgelegt hat – mehr nicht. Im Training sind sowohl typische Jagdsituationen, etwa der Schuss auf einen Bock auf 300 m mit der Langwaffe, als auch vermeintlich weniger jagdliche, gleichwohl häufiger als man meinen mag vorkommende Situationen wie der "annehmende Keiler", vom jagdlichen Bedürfnis umfasst. § 13 Abs. 6 WaffG besagt: "Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.[...]" Ein findiger Jäger könnte nun argumentieren, dass ein Forced Reset Trigger ("FRT") gerade für Situationen wie den annehmenden Keiler aus dem Unterholz unersetzlich sei und dadurch vom jagdlichen Bedürfnis erfasst werde.

Doch auch hierbei sei ausdrücklich gewarnt: Auch der Jäger unterliegt Grenzen, selbst wenn sich im Waffengesetz (WaffG) oder im Bundesjagdgesetz (BJagdG) kein explizites Verbot solcher Abzüge findet. Es greifen hier insbesondere tierschutz- und jagdrechtliche Grenzen: Auch wenn das Waffengesetz den Schuss mit einem Forced Reset Trigger für den Jäger nicht explizit verbietet, gelten das Tierschutzgesetz sowie die Grundsätze der jagdlichen Praxis und rechtlich verankerten Waidgerechtigkeit. Ein Jäger ist verpflichtet, Wild tierschutzgerecht und möglichst schnell zu töten. Ein unkontrollierter oder nicht zielgerichteter Schuss, der das Risiko schmerzhafter Verletzungen statt eines schnellen und sicheren Todes erhöht, widerspricht den Grundsätzen einer waidgerechten Jagdausübung. Im Zweifel kann die Waffenbehörde damit eine spitzfindige Argumentation für den Besitz eines Forced Reset Triggers (FRT) aushebeln und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit beziehungsweise das Fortbestehen des Bedürfnisses legitim infrage stellen.

Sportschützen

Übt jemand in Deutschland über einen längeren Zeitraum den Schießsport aus und kann dies gegenüber der Waffenbehörde nachweisen, erhält er – unter anderem nach bestandener Waffensachkundeprüfung – grundsätzlich die Möglichkeit, für die von ihm ausgeübten Disziplinen entsprechende Waffen zu erwerben. Bei der Auswahl der Waffen und insbesondere bei deren Modifikationen ist er dabei jedoch an die Sportordnung seines jeweiligen Schießsportverbandes gebunden.

§ 15a WaffG definiert das sportliche Schießen als Schießen „nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung“. Selbst wenn man die Frage der waffenrechtlichen Einordnung anhand der Bauform eines Forced Reset Triggers an dieser Stelle zunächst ausklammert, stößt man deshalb bereits auf die Grenzen des sportlichen Schießens. Disziplinen, in denen ein solcher Abzug ausdrücklich vorgesehen ist, sind nicht vorhanden. Eine motivierte Waffenbehörde hätte hier also bereits einen vergleichsweise einfachen Ansatzpunkt, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage zu stellen.

Selbst im Bereich IPSC wird die Argumentation schwierig, da durch den eng gestrickten Rahmen der Sportordnung jede Art von Deutschüssen verboten ist. Da es sich beim Forced Reset Trigger gerade nicht um ein bewusstes, erneutes Betätigen (=durch Bewegen des Fingers) des Abzugs für jeden einzelnen Schuss handelt, steht hier also zumindest die Frage im Raum, ob der Einsatz eines solchen Abzugssystems nicht bereits als Deutschuss oder vergleichbarer Regelverstoß zu bewerten wäre.

Sammler

Kurz und knackig: Vermutlich sind Inhaber einer Waffensammler-WBK die einzigen, die gegenüber ihrer Waffenbehörde den Besitz eines Forced Reset Triggers glaubhaft begründen könnten. Vorausgesetzt, das bei der Behörde angegebene Sammelgebiet umfasst moderne Abzugssysteme wie Forced Reset Trigger, dürften hier die geringsten Chancen auf Ärger bestehen.

Fazit: Sind Forced Reset Trigger (FRT) in Deutschland legal?

Auch wenn ein Forced Reset Trigger (FRT) aufgrund seiner technischen Konstruktion nicht automatisch als verbotener Gegenstand nach dem deutschen Waffengesetz einzustufen sein muss, bleibt die rechtliche Bewertung in der Praxis deutlich komplizierter. Vor allem für Sportschützen und Jäger stellt sich die Frage nach dem waffenrechtlichen Bedürfnis und damit danach, ob der FRT im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses überhaupt zulässig genutzt werden kann.

Ein rechtssicherer Einsatz eines solchen Abzugssystems lässt sich daher nicht allein aus dessen Bauweise ableiten. Die engen Grenzen des waffenrechtlichen Bedürfnisses machen die Nutzung durch Sportschützen und Jäger zumindest rechtlich fragwürdig. Wer einen Forced Reset Trigger in Deutschland besitzen oder verwenden möchte, bewegt sich damit in einem Bereich, in dem eine belastbare rechtliche Einordnung entscheidend ist.

Für Rechtssicherheit dürfte letztlich nur eine verbindliche Entscheidung des Bundeskriminalamtsn (BKA), etwa in Form eines Feststellungsbescheids, oder eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sorgen. Bis dahin gilt: Die Frage, ob Forced Reset Trigger in Deutschland legal sind, lässt sich nicht pauschal mit einem Nein oder einem Ja beantworten. 

 

Headerbild: Rare Breed Triggers (rarebreedtriggers.com)