Erleichterungen für die Jäger - aber mit Einschränkungen
Rechtssicherheit, Tierschutz, Weidgerechtigkeit – diese drei Pfeiler sollten eigentlich im Zentrum einer wegweisenden Entscheidung stehen, die der Bundesrat am 13. Juni 2025 traf. Mit der Änderung des Waffengesetzes wird der Einsatz fest montierter Nachtzielgeräte und künstlicher Zielbeleuchtung künftig erlaubt. Ein längst überfälliger Schritt, der Jagdpraxis und Gesetzgebung in Einklang bringt, der jedoch nicht zuende gedacht wurde.
Die Änderung im Waffenrecht bedeutet nicht weniger als eine Revolution für die nächtliche Jagd: Erstmals soll der Einsatz fest montierter Nachtzielgeräte mit integrierter Optik rechtlich zulässig sein. Ebenso wird das Verbot der Montage künstlicher Lichtquellen wie Infrarot-Aufheller oder Taschenlampen aufgehoben. Der Bundesrat schafft damit nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch eine deutliche Verbesserung in puncto Weidgerechtigkeit und Sicherheit bei der Nachtjagd. Bisher war lediglich der Einsatz von Vorsatz- und Aufsatzgeräten mit Nachtsichttechnik erlaubt – ein Umstand, der angesichts nahezu identischer Technologie als massiv inkonsistent kritisiert wurde. „Diese Regelung war schlicht nicht mehr zeitgemäß“, so ein Sprecher der Länderkammer. Mit dem aktuellen Beschluss wird nun die technische Realität der modernen Nachtjagd gesetzlich anerkannt. Jetzt muss nur noch der Bundestag sein übriges tun.
Impulsgeber der Gesetzesinitiative ist das Bundesland Hessen. Jagdminister Ingmar Jung (CDU) hatte sich im Bundesrat nachdrücklich für die Freigabe der Technik eingesetzt – mit einem konkreten Ziel: die effektive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Seuche bedroht nicht nur Wildbestände, sondern auch die heimische Landwirtschaft in zunehmendem Maße. Der Einsatz moderner Zieltechnik ist dabei ein entscheidender Faktor für schnelles, sicheres und maximal tierschutzgerechtes Handeln.
Die Einschränkung
Konkret soll dem Beschluss zufolge die Nutzung fest montierter Nachtzielgeräte und künstlicher Zielbeleuchtung erlaubt werden. Bisher dürfen diese nicht verwendet werden, wohl aber Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik. Allerdings sprachen sich die Ländervertreter gegen den Einsatz von Vorrichtungen aus, die das Ziel zum Beispiel mit Lasern oder Zielpunktprojektoren markieren. Diese seien jagdfachlich nicht erforderlich. Nicht unwesentlichen Einfluss hatte wohl auch der Bundesverband ziviler Legalwaffenbesitzer (BZL), der mit seiner klaren Ablehnung von Laserzielhilfen in der Jagdpraxis für kontroverse Reaktionen sorgte.
Titelbild: Mross / DJV / LJV Sachsen