Genau vier Mal erwähnt die mit ziemlicher Sicherheit auf Bundesebene kommende Koalition aus CDU, CSU und SPD das Wort "Waffen" - und vier Mal passiert dies im kurzen Abschnitt über das Waffenrecht. Was bedeutet das für Legalwaffenbesitzer? Eine kurze Antwort vorab: Erstmals seit langer Zeit bin ich vorsichtig optimistisch. Doch dazu später mehr. Hier zuerst einmal der Abschnitt auf Seite 83 des Koalitionsvertrages:
"Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort, unter den Maßgaben,
• es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren
• die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und
• noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen."
(Der Vertrag kann u.a. hier heruntergeladen werden.)
Gehen wir das Ganze mal Schritt für Schritt durch. Sehr gut ist zuerst einmal der Einstieg: Priorität hat die Bekämpfung illegalen Waffenbesitzes. Erfreulicherweise erwartet uns hier keine grüne Floskel, die "tödliche Sportwaffen" anprangert, sondern das Ergebnis einer vernunftorientierten Analyse: Das Problem sind in der Tat und in Fachkreisen absolut unbestritten illegale Waffen, nicht legale. Dies als Einstieg in dieses Thema zu wählen, das ist ein sehr erfreuliches Statement. Der zweite Teil ist zumindest grundsätzlich positiv: Eine Evaluation unter Einbeziehung aller (!) Betroffenen und Experten wird angekündigt. Auch dies ein Hoffnungsschimmer, der Evaluationssimulationen wie die aus dem Bundesinnenministerium - wir erinnern uns: die FDP kritisierte diese Vorgehensweise seinerzeit, berechtigterweise! - in Vergessenheit geraten lässt. Es braucht tatsächlich eine wissenschaftliche, keine ideologische Analyse, einen ganzheitlichen, keinen die Betroffenen ausschließenden Ansatz - und es stehen ausreichend viele Kolleginnen und Kollegen für diese Aufgabe bereit. Dritter Punkt: Eine Fortentwicklung bis 2026. Nun, ein völliger Neustart wäre natürlich besser gewesen, aber eine Fortentwicklung kann ja sehr tiefgreifend sein. Hier bleibt man derzeit noch etwas vage.
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Die drei Maßgaben, die dann folgen, sind allerdings hochinteressant. Die erste Maßgabe beinhaltet Praxisorientierung, Anwenderfreundlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Wenn ich nun orakeln müsste, würden mir Begriffe wie Anschein, Lauflänge und Schalldämpfer, aber auch Systematik, Logik und Produktorientierung einfallen. Das Waffengesetz, und da dürften sich auch alle Expertinnen und Experten einig sein, ist derzeit praktisch nicht sicher handhabbar, es ist zu komplex, zu detailversessen, zu realitätsfern und beispielsweise hinsichtlich mancher Strafen absolut unverhältnismäßig. Betroffene sind ja schließlich nicht nur Schützen oder Jäger, sondern eben auch Messerbesitzer. Hier muss dringend entrümpelt und vereinfacht werden. Ich wette schon heute: Vereinfachung bedeutet keinesfalls automatisch mehr Sicherheitsrisiken. Manches im Waffengesetz ist allerhöchstens gut gemeint, aber keinesfalls gut gemacht.

Der zweite Punkt widmet sich dem Verfahrensweg: Muss ich zum digitalen Trauerspiel der deutschen Verwaltung tatsächlich noch etwas sagen? Ich denke, das erklärt sich von selbst. Es geht hier übrigens nicht nur um Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung, sondern auch um Innovation: Weg von den papiernen Waffenbesitzkarten, hin zu Chipkarten oder - noch besser - digitalen Erlaubnissen auf dem Smartphone. Den Onlinekauf durch digitale Prüfung der Inhaberschaft einer entsprechenden Erlaubnis beschleunigen - kein Hin- und Herschicken von Papierunterlagen mehr. Alles maximal digitalisieren, entschlacken und - ebenfalls wichtig! - günstiger machen, das wäre eine Einlösung dieses Versprechens! Es bleibt abzuwarten, was hier geschafft werden kann.
Dritter Punkt: Extremisten und psychisch Erkrankte. Der einzige Punkt, den ich derzeit überwiegend kritisch sehe. Es werden hier sehr schwierige Fragen zu klären sein, beispielsweise ob AfD-Mitglieder Waffen besitzen dürfen. Hier sind die Gerichte bisher uneins, Verfassungsexperten lehnen einen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gegenwärtig immer wieder ab. Die neue Bundesregierung wird sich dieser Frage, die nicht nur die AfD betrifft, ebenso stellen müssen wie der Regelung des Gesundheitsaspekts. Ich gehe nicht davon aus, dass die Grünen bei der Zustimmung zu den Sondervermögensregelungen von CDU/CSU und SPD sich übermäßig in Sachen Waffenrecht ins Zeug gelegt haben und entsprechende Bedingungen stellten, aber die Überprüfung der psychischen Gesundheit war durchaus ein Kernelement der Waffenrechtsideen von Robert Habeck. Freilich heißt das nicht, dass andere nicht auch auf eine solche Idee kommen können, im Gegenteil: Was in Österreich schon länger üblich ist, wäre auch ein Vorbild für Deutschland - wenn man mit so einem Instrument arbeiten möchte.

Fazit: Insgesamt bin ich vorsichtig optimistisch. Sollte auch nur ein Teil der obigen Punkte vernünftig eingelöst werden, wäre das ein hilfreicher Fortschritt - für und nicht gegen die Realität, für und nicht gegen Legalwaffenbesitzer. Dass es so wie bisher - überideologisiert, überbürokratisiert, politisch oftmals arrogant und verbohrt - nicht weitergehen kann, dürfte aus fachlicher Sicht klar sein. Es hängt nun auch und gerade an der Person, die das dazugehörige Ministeramt bekommt, denn das Waffenrecht wird vor allem im Bundesinnenministerium bearbeitet. Fest steht heute (9. April 2025): Es wird jemand aus der CSU. Das kann ein zusätzlicher positiver Punkt für Legalwaffenbesitzer sein. Immer wieder taucht hier der Name Alexander Dobrindt auf. Seien wir gespannt. Die SPD wird das Haus diesmal nicht bekommen, und das bedeutet auf jeden Fall: es endet eine Legislatur, die für Sportschützen und Jäger, Sammler und Sachverständige oft genug Anlass für Fremdschämmomente bot und unterm Strich eine verlorene Legislatur gewesen sein dürfte.