Jagd

Niedersachsen legt Wolf-Abschusspläne fest

Niedersachsen legt fest, wie Wolfsabschüsse bis zum Managementplan praktisch ablaufen. Klare Zuständigkeiten, feste Zahlen und ein enges Verfahren geben den Revieren erstmals konkr...

Kaum ist der Wolf offiziell im Jagdrecht angekommen, schafft Niedersachsen Fakten. Das Landwirtschaftsministerium hat den unteren Jagdbehörden konkrete Empfehlungen geschickt, wie bis zur Fertigstellung eines landesweiten Managementplans mit Abschussanträgen und Entnahmen umzugehen ist.

Grundlage ist die Änderung des Bundesjagdgesetz vom 2. April, mit der der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wurde. Zuständig für Genehmigungen ist in Niedersachsen das ML als obere Jagdbehörde. Ein revierübergreifender Managementplan soll auf Basis von Rissmeldungen, Berechnungen des Ministeriums und den Monitoringdaten des Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten und Naturschutz entstehen.

Bis dieser Plan steht, gilt: Entnommen werden dürfen ausschließlich adulte, territoriale Wölfe, die nachweislich Nutztierschäden verursacht haben – und nur nach Genehmigung.

Ziel ist ausdrücklich keine Bestandsreduktion um jeden Preis, sondern das Halten eines „günstigen Erhaltungszustands“ nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, ohne die Weidetierhaltung unzumutbar zu belasten. Das Umweltministerium definiert dafür jährlich eine Untergrenze an adulten, territorialen Tieren. Aus der Differenz zum Monitoringbestand ergibt sich die Zahl der maximal möglichen Entnahmen pro Jagdjahr.

Für 2026/27 heißt das konkret: 22 Wölfe in der atlantischen Region, fünf in der kontinentalen Region. Macht 27 Tiere – theoretisch. Denn Fallwild, etwa Verkehrsopfer, wird angerechnet und reduziert diese Zahl entsprechend. Jungwölfe und Welpen bleiben grundsätzlich tabu.

Auch das Verfahren ist klar geregelt: Nach einem Riss wird wie bisher die Landwirtschaftskammer eingebunden, die den Vorfall prüft. Liegen die Voraussetzungen vor, legt das Ministerium Beginn, Ende und Details der Bejagung fest. Der Übergriffsort bildet dabei das Zentrum: Alle Reviere, die in einem Radius von einem Kilometer berührt werden, erhalten für ihre gesamte Fläche die Abschussgenehmigung. Diese gilt sechs Wochen – oder endet sofort, wenn ein Wolf erlegt wurde.

Besonderes Gewicht legt das Ministerium auf den Elterntierschutz zwischen 1. April und 31. Juli. In dieser Zeit versorgen nicht nur Fähen, sondern auch Rüden und weitere Rudelmitglieder die Welpen. Zudem sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, Beprobungen und Untersuchungen erlegter oder tot aufgefundener Tiere zuzulassen.

Niedersachsen zeigt damit, wie der Wolf nach der Gesetzesänderung praktisch ins Jagdrecht überführt wird: streng reguliert, zahlenbasiert und mit klaren Zuständigkeiten – aber erstmals mit einem realen Instrument für die Revierpraxis.

 

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