Praktisch & Taktisch

"Safety First!" - Wie handelt man richtig bei Schießunfällen?

Was zählt bei einem Schießunfall wirklich? Warum sind Vorbereitung, klare Rollen und eine saubere Schnittstelle zu Polizei und Rettungsdienst juristisch so elementar?

Warum euer Sicherheitskonzept beim Schießen so wichtig ist

Ich beginne bewusst mit einem Erlebnis aus dem Rettungsdienst, weil es die zentrale Leitlinie
brutal klar macht: Eigenschutz schlägt Tempo, immer. Ich wurde in der Schweiz zu einem Einsatz mit Schussverletzung alarmiert. Zeugen bestätigten, dass die Schusswaffe ungesichert im Anwesen lag. Für uns war die Lage eindeutig: Wir betreten den Raum erst, nachdem die Polizei die Sicherheit hergestellt hat. Hierbei handelt es sich um professionelle Gefahrenabwehr: Der Rettungsdienst betritt keine Bereiche, in denen eine Schusswaffe vermutet wird, erst recht nicht, wenn sie bereits eingesetzt wurde. Viele medizinische Laien gehen davon aus, der Rettungsdienst werde im Ernstfall „einfach reingehen“ und sofort behandeln, unabhängig von der Gefahrenlage. Diese Vorstellung ist in der Praxis falsch. 

Der Rettungsdienst ist weder personell noch taktisch darauf ausgelegt, bewaffnete oder potenziell bewaffnete Lagen zu betreten oder zu sichern. Die polizeiliche Lageklärung und Freigabe ist häufig die faktische Voraussetzung dafür, dass medizinisch überhaupt gearbeitet werden kann. Wer diese Schnittstelle organisatorisch nicht vorplant, provoziert den Klassiker: Chaos zwischen Schießstätte oder Jagdgesellschaft einerseits und Polizei/Rettungsdienst andererseits, mit Zeitverlust, Missverständnissen und im schlimmsten Fall vermeidbaren Verzögerungen der Versorgung. In meinem Fall änderte das späte reingehen am Ausgang nichts, weil die Verletzungen nicht mit dem Leben zu vereinbaren waren. In anderen Fällen kann genau dieses notwendige Warten aber bedeuten, dass sich die Versorgung verzögert, weil die Szene zunächst unsicher ist. Genau hier beginnt Teil 1.

Die juristische Komponente Schießunfällen 

Wenn wir kein Konzept haben, wie die Rettungskräfte sicher an den Patienten kommen, verschenken wir Zeit und liefern später eine juristische Angriffsfläche. Schießen und Schießsport gelten bei regelkonformer Durchführung als ausgesprochen sicher. Gerade Schießstätten sind typischerweise von einer hohen Sicherheitskultur geprägt. Das zeigt sich in klaren Aufsichten, festen Abläufen sowie technischen und organisatorischen Standards, die Risiken systematisch minimieren. Schwere Zwischenfälle sind selten und genau das ist Ergebnis dieser Struktur. Dennoch bleibt eine Grundregel aller Hochrisikobereiche: Je gravierender das potenzielle Schadensausmaß, desto entscheidender ist die Vorbereitung auf den unwahrscheinlichen Ausnahmefall, weil man ihn beherrschbar machen muss.

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Bild oben: Vorbereitung ist das A und O und kann im Zweifel vor Gericht relevant werden. Waren medizinisches Material vorhanden? Gab es ein festes Prozedere? Wer war verantwortlich? Solche Fragen müssen vorher beantwortet werden.

Gerade deshalb ist die Vorbereitung nicht bloß „nice to have“, sondern regelmäßig auch juristisch hochrelevant. In strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Verfahren nach einem Schießunfall wird typischerweise nicht nur die Frage gestellt, wer den Schuss ausgelöst hat, sondern ebenso, was im Vorfeld unternommen wurde, um den Unfall zu verhindern oder zumindest abzumildern. Ebenso wird geprüft, ob Zuständigkeiten, Regeln und Abläufe klar definiert waren oder ob man sich auf informelle Routinen („das hat schon immer irgendwie geklappt“) verlassen hat. Wer Schusswaffen handhabt, muss Organisation und Verhalten konsequent auf Risikovermeidung und Schadensbegrenzung ausrichten. Fehlende, lückenhafte oder nur „auf dem Papier“ existierende Konzepte wirken in der Rückschau schnell wie Organisationsverschulden, Pflichtverletzung oder zumindest wie eine vermeidbare Eskalation durch mangelhafte Struktur. Dinge, die sich keiner vorwerfen lassen möchte. 

Drei-Punkte-Plan für Schießunfälle

Ein praxistaugliches Sicherheitskonzept muss deshalb mindestens drei Dinge leisten: Es muss Rollen und Verantwortlichkeiten eindeutig zuweisen, es muss eine belastbare Standardreaktion für Zwischenfälle vorgeben, und es muss die Schnittstelle zu Polizei und Rettungsdienst vordenken. Je nach Setting bedeutet das eine verantwortliche Person pro Situation (Schießleiter, Standaufsicht, Jagdleiter), eine belastbare Vertretungsregel für den Fall, dass diese Person ausfällt oder selbst betroffen ist, sowie definierte Kompetenzen. "Wer darf den Betrieb sofort stoppen?", "Wer koordiniert die Maßnahmen?", "Wer kommuniziert mit der Leitstelle (Notruf 112) und der Polizei?" Das lässt sich sauber mit einem Prinzip aus der Luftfahrt beschreiben: „One pilot flies (PF), one pilot monitors (PM).“ Übertragen heißt das: Eine Person führt und koordiniert, die anderen handeln entlang klar zugewiesener Aufgaben.

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Bild oben: Der „laufende Keiler“ bei den Jagd- und Sportschützen in Schlachters. Hier ereignete sich 2024 ein tragischer Schießunfall, bei dem ein 54-Jähriger in die Brust getroffen wurde.

Zweiter Mindestbaustein ist eine organisatorisch verankerte „Stop-the-operation“-Reaktion. Bei einem Zwischenfall darf es keinen sozialen Druck geben („stell dich nicht so an“), sondern es braucht einen trainierten Reflex. Der Schießbetrieb ist unverzüglich zu stoppen, der sichere Zustand ist herzustellen und es ist auf weitere Anweisungen zu warten. Diese wenigen, eindeutigen Schritte sind die Voraussetzung dafür, dass die Lage nicht weiter eskaliert und dass Einsatzkräfte später überhaupt sicher arbeiten können. Als international verständliches Not-Stopp-Signal („Emergency Stop“) wird ein doppelter, laut gerufener Call „STOP! STOP!“ festgelegt. Inhaltlich knüpft dieser Call an den in den IPSC-Regeln vorgesehenen Befehl „Stop“ an, der den sofortigen Abbruch des Schießens verlangt und dort als Kommando der Range Officer/Standaufsicht ausgestaltet ist. Für das hier beschriebene Sicherheitskonzept wird der Anwendungsbereich bewusst erweitert. Jede anwesende Person ist ausdrücklich berechtigt und im Zweifel verpflichtet, „STOP! STOP!“ auszulösen, sobald sie eine Gefahrenlage erkennt oder auch nur ernsthaft vermutet. Unmittelbar nach dem Abbruch sind Bewegungen auf das zur sicheren Lageerhaltung notwendige Minimum zu reduzieren, Sicherheit ist herzustellen. Anschließend wird abgewartet, bis die Standaufsicht bzw. die benannte Einsatzkoordination die Lage bewertet, weitere Maßnahmen anordnet und, soweit erforderlich, die Freigabe zum weiteren Vorgehen herbeiführt. 

Drittens muss die Schnittstelle zu Polizei und Rettungsdienst geplant werden, und zwar mit der richtigen Zielsetzung. Ziel ist nicht, den Rettungsdienst „schneller rein“ zu bekommen, sondern eine schnellere Lageklärung zu ermöglichen, eine sichere Übergabe zu gewährleisten und medizinische Versorgung ohne Zweitgefährdung zu schaffen. Zwingend notwendig ist, außerhalb der Gefahrenzone einen Treffpunkt für Rettungsdienst und Polizei zu definieren: eine Einweiserrolle (wer empfängt die Kräfte, wer briefed, wer bleibt verfügbar), einen sicheren Zugang (wer kennt Gelände oder Objekt, Schlüssel, Absperrungen) und ein realistisches Bild der Waffen- und Munitionslage.

Ergänzend ist es sehr zweckmäßig, eine Person zu benennen, die im Ereignisfall die organisatorische Aufgabe übernimmt, vorhandene Waffen, soweit rechtlich zulässig und ohne zusätzliche Gefährdung, unverzüglich aus dem unmittelbaren Ereignisbereich zu nehmen und in einen zuvor festgelegten, eindeutig definierten Sicherheitsbereich zu verbringen, der für eintreffende Einsatzkräfte eine rote Linie markiert und die Lage übersichtlicher macht. Gerade weil zivile Einsatzkräfte regelmäßig erst nach polizeilicher Freigabe in potenziell bewaffnete Bereiche gehen, kann eine solche organisatorische Entflechtung der Lage, soweit sie gefahrlos möglich ist, dazu beitragen, dass die polizeiliche Lageklärung schneller und mit weniger Unsicherheiten erfolgt. 

Waffen als Beweismittel bei Schießunfällen

Gleichzeitig ist zwingend zwischen Waffenlage und Beweismittellage zu unterscheiden. Die Waffe, aus der sich der Schuss gelöst hat, ist regelmäßig zugleich das zentrale Beweismittel eines späteren Ermittlungsverfahrens. Hier geht es deshalb darum Sicherheit zu gewährleisten und zugleich den Grundsatz zu beachten, dass die Sicherstellung und beweissichere Behandlung typischerweise der Polizei obliegt. Organisatorisch bedeutet das: Für sonstige Waffen kann ein vorab definierter Sicherheitsbereich und eine verantwortliche Rolle die Lage beruhigen. 

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Bild oben: Gerade noch war die eigene Sportwaffe ein treuer Begleiter seit Jahren - nun ist sie auf einmal Beweisstück. Ein Szenario, welches man keinem wünscht.

Die mutmaßliche Tat- bzw. Unfallwaffe ist hingegen in der Logik des späteren Verfahrens anders zu behandeln, weil jede unklare Handhabung, Verbringung oder Veränderung im Nachhinein Fragen zur Beweisintegrität auslösen kann. Genau diese saubere Trennung, Gefahrenabwehr dort, wo es geht, und Beweisschutz dort, wo es muss, ist ein Kernbestandteil eines belastbaren Sicherheitskonzepts. 

Den Notruf richtig absetzen

Eng damit verbunden ist ein weiterer Mindestbaustein: Kommunikation. Im Ernstfall entscheidet ein standardisierter Notruf über die richtige Disposition und damit über den Ablauf der ersten Minuten. Zweckmäßig sind hier Ansprachen wie "Stark blutende Wunde auf einem Schießstand" oder ähnliches. Ganz wichtig hierbei: Aussagen gegenüber Leitstelle wie "Hier wurde jemand angeschossen" sind absolut zu unterlassen und ziehen im Zweifel die Alarmierung polizeilicher Spezialkräfte nach sich. Weitere wichtige Informationen sind ob Waffen vorhanden sind, ob die Lage gesichert ist (Polizei vor Ort? Waffe gesichert? Täter unbekannt?), wie die Zutrittssituation aussieht (Haus, Stand, Schießkino, Waldstück), wer Ansprechpartner ist inklusive Rückrufnummer, und wo Treffpunkt und Einweisung erfolgen. 

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Damit diese Struktur in der Realität trägt, braucht es Checklisten, kurz, hart, benutzbar. Checklisten sind nur dann sinnvoll, wenn sie im Stress funktionieren, und in der Praxis reichen meist zwei Ebenen: eine Präventionsliste vor Betrieb und eine Ereignisliste für die Folgenbegrenzung. Vor Betrieb bedeutet, die Zuständigkeiten benennen (Leitung, Einweisung, Notruf), Erste-Hilfe- und Traumamaterial verfügbar und geprüft halten, Funk/Telefonempfang sowie Adresse oder Koordinaten klären, Treffpunkt und Zufahrtsweg für Einsatzkräfte festlegen, eine Emergency-Stop-Regel kommunizieren (jeder darf stoppen, Wiederaufnahme
nur nach Leitung), und ein kurzes Briefing durchführen: Sicherheitsregeln plus Verhalten im Ereignisfall. Im Ereignisfall selbst lautet die Kernlogik: Betrieb stoppen, Umfeld sichern, Notruf mit Standardinfos absetzen, Einweiser stellen, Zugang sichern und Zuschauer fernhalten, den Rettungsdienst nicht in unsichere Bereiche führen, Polizei erwarten, Lage übergeben und Freigabe abwarten, und frühzeitig mit einer nüchternen Dokumentation beginnen (Zeitpunkte, Beteiligte, Maßnahmen, ohne Schuldzuweisungen).

 

Weiter gehts in Teil 2: "Wie begegnet man Schießunfällen auf der Jagd?"