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Urteil: Jäger verlieren Waffenbesitzkarten

Zwei Jäger verlieren wegen eines falsch datierten Verkaufs ihre Waffenbesitzkarten – ein Fall, der zeigt, wie entscheidend formale Korrektheit im Waffenrecht ist.

Dass im Waffenrecht keine „Kleinigkeiten“ existieren, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden besonders deutlich. Zwei Jäger verloren dort endgültig ihre Waffenbesitzkarten – aufgrund eines vermeintlich formalen Fehlers beim Erwerb einer Kurzwaffe.

Konkret wollte ein Jäger eine Pistole im Kaliber .22 lfB an einen anderen verkaufen. Der entscheidende Fehler lag im Formular: Das eingetragene Erwerbsdatum lag vor dem Zeitpunkt, zu dem der notwendige Voreintrag gültig war. Damit galt der Erwerb rechtlich als erfolgt, bevor die behördliche Erlaubnis vorlag – ein klarer Verstoß gegen das Waffenrecht.

Dass die Waffe tatsächlich noch nicht übergeben wurde und weiterhin ordnungsgemäß beim Verkäufer aufbewahrt war, spielte für das Gericht keine Rolle. Maßgeblich war allein der dokumentierte Vorgang. Die Klagen wurden abgewiesen, der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse bestätigt.

Die Konsequenzen sind erheblich: Beide Jäger verloren ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit und damit ihre Waffenbesitzkarten sowie sämtliche Erlaubnisse.

Rechtliche Einordnung: Der Voreintrag ist Voraussetzung

Für den Erwerb von Kurzwaffen ist in Deutschland für Erwerbsberechtigte in dem Fall ein gültiger Voreintrag, der durch die zuständige Waffenbehhörde erfolgt, zwingend erforderlich. Erst ab diesem Zeitpunkt darf ein Kauf rechtlich stattfinden.

Entscheidend ist dabei nicht, wann die Waffe übergeben wird, sondern wann der Erwerb formal dokumentiert ist. Liegt dieses Datum vor dem gültigen Voreintrag, liegt bereits ein Verstoß vor. Insbesondere bei privaten Verkäufern können Käufer und Verkäufer nur schwerlich nachweisen, wann die Waffe tatsächlich den Besitzer gewechselt hat - gerade hier ist strikt auf die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften zu achten.

Konsequenzen: Verlust der Waffenbesitzkarte

Der Fehler führte letztlich zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beider Jäger – mit weitreichenden Konsequenzen. Ihre Waffenbesitzkarten wurden widerrufen, sämtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen und eine langfristige Sperre für eine mögliche Neuerteilung ausgesprochen. Für die Betroffenen bedeutet das faktisch das Ende ihrer bisherigen jagdlichen und ggf. schießsportlichen Tätigkeit.