Lange war es ruhig um die angekündigte Evaluierung des deutschen Waffenrechts. Zu ruhig, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung bereits seit Längerem eine umfassende Überprüfung des Waffenrechts angekündigt hat. Jetzt kommt allerdings Bewegung in die Sache.
Denn das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen umfangreichen Fragebogen zur weiteren Evaluierung des Waffenrechts an die beteiligten Verbände, Länder und Behörden verschickt. Auf insgesamt 46 Seiten werden konkrete Regelungen hinterfragt und mögliche Änderungen abgeklopft. Aber: Wer beim Thema Waffenrecht ausschließlich mit weiteren Einschränkungen gerechnet hat, dürfte beim Blick in den Fragenkatalog durchaus überrascht sein. Neben einigen Punkten, die aus Sicht der Legalwaffenbesitzer kritisch zu betrachten sind, finden sich zahlreiche Themen wieder, bei denen seit Jahren Reformbedarf besteht.
Von Schalldämpfern bis Magazine: Was könnte sich ändern?
Besonders spannend sind die Fragen zu einigen der wohl bekanntesten Dauerbrenner des deutschen Waffenrechts. Beim Thema Schalldämpfer möchte das BMI unter anderem wissen, ob deren bisherige Einstufung als wesentliche Waffenteile noch sachgerecht ist. Hört, hört. Auch eine mögliche Freigabe für Sportschützen, eine erleichterte Erwerbsmöglichkeit für WBK-Inhaber sowie die Freigabe von Schalldämpfern für Randfeuermunition werden ausdrücklich abgefragt. Zugegeben: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn bisher wurde nichtmal diese Frage gestellt.
Auch die Nachtzieltechnik steht auf dem Prüfstand. Das BMI will auf dem Fragebogen zur Evaluierung des Waffenrechtes wissen, ob die derzeitigen Ausnahmen vom Umgangsverbot den tatsächlichen jagdlichen Bedürfnissen entsprechen – und ob vielleicht weitere Ausnahmen sinnvoll wären.

Auch das Thema große Magazine wird erneut aufgerollt. Gefragt wird unter anderem, ob das derzeitige Verbot sachgerecht ist und ob für Sportschützen eine Ausnahmegenehmigung geschaffen werden sollte. Damit landet ein weiterer Punkt auf dem Tisch, der für viele Sportschützen seit Jahren ein erhebliches Problem darstellt.
Sportschützen könnten ebenfalls profitieren
Auch beim Schießsport enthält der Fragebogen einige bemerkenswerte Punkte. Das sogenannte "Grundkontingent" wird umfassend hinterfragt. Derzeit gelten für Sportschützen grundsätzlich drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen als Grundkontingent. Das BMI fragt nun unter anderem, ob diese Regelung überhaupt noch zeitgemäß ist. Gleichzeitig wird ein Modell diskutiert, bei dem das Bedürfnis zwar weiterhin nachgewiesen werden müsste, eine starre gesetzliche Kontingentierung aber entfallen könnte.
Auch eine Erhöhung des Grundkontingents wird ausdrücklich abgefragt. Ebenso steht ein Modell mit insgesamt bis zu fünf halbautomatischen Lang- oder mehrschüssigen Kurzwaffen im Raum, innerhalb dessen der Schütze selbst entscheiden könnte, wie er diese Waffen auf die verschiedenen Kategorien verteilt.
Mögliche Anpassung der Erwerbsstreckung
Ein weiterer Punkt betrifft das sogenannte Erwerbsstreckungsgebot. Das BMI fragt, ob die bisherige Regelung abgeschafft oder zumindest um weitere Ausnahmen ergänzt werden sollte. Als konkretes Beispiel wird sogar der Fall genannt, dass ein Sportschütze verstirbt und seine Waffen anschließend von einem anderen überprüften Sportschützen übernommen werden sollen.
Aus meiner Sicht zeigen genau solche Punkte, worum es bei einer Evaluierung eigentlich gehen sollte: Nicht jede bestehende Regelung muss automatisch verschärft oder angefasst werden. Manche Regeln müssen schlicht darauf überprüft werden, ob sie in der Praxis überhaupt noch sinnvoll funktionieren.
Jagd: Keine automatische Obergrenze – aber die Frage steht im Raum
Für Jäger ist der Fragebogen ebenfalls besonders interessant. Denn das BMI möchte für die Evaluierung des Waffenrechts 2026 wissen, wie viele Langwaffen bei Jägern üblich sind und wie viele Waffen tatsächlich zur Jagdausübung benötigt werden. Außerdem wird ausdrücklich gefragt, ob eine absolute gesetzliche Obergrenze für jagdlich erworbene Langwaffen sinnvoll wäre.
Hier ist also durchaus ein mögliches Risiko zu erkennen, vorallem da hier erst ein Gericht tätig wurde:
Urteil des BayVGH: Keine Obergrenze für Jagdlangwaffen
"Wieviel Langwaffen darf ein Jäger besitzen?" oder: Wie württembergische Verwaltungspraxis in Ihre Schranken verwiesen wird.
Gleichzeitig fragt das Ministerium aber auch, ob Waffen, die beispielsweise für Ausbildungszwecke benötigt werden, über eine Vereins-WBK oder eine spezielle „Ausbildungs-WBK“ abgebildet werden könnten. Das Thema dürfte damit, obgleich eindeutiger Formulierung im Waffenrecht noch lange nicht entschieden sein. Klar ist aber: Die Frage nach einer pauschalen Obergrenze für Jäger steht jetzt offiziell im Raum – und wird von den Verbänden entsprechend bewertet werden müssen. Hier wird es wichtig, dass IHR euch an eure Jad- und Schießsportverbände wendet! Sagt Ihnen, was Ihr denkt.
Persönliche Eignung: MPU für Waffenbesitzer?
Weniger euphorisch sollte man den nächsten Themenabschnitt bewerten: Das Bundesministerium BMI fragt, ob die Bewertung der persönlichen Eignung künftig ausschließlich durch psychologische Begutachtungen erfolgen und die Waffenbehörden von dieser Aufgabe entlastet werden sollten. Dieses Modell kennen wir in ähnlicher Form bereits aus Österreich. Das könnte erhebliche Folgen haben. Denkbar wäre beispielsweise ein regelmäßiges psychologisches Gutachten – mit entsprechendem finanziellen und organisatorischen Aufwand für die Betroffenen.
Endlich mehr Augenmaß bei kleinen Verstößen?
Besonders interessant ist außerdem der Umgang mit sogenannten „gröblichen Verstößen“ und geringfügigen Verfehlungen. Das BMI greift den Vorschlag auf, klarer zwischen einfachen und tatsächlich schwerwiegenden Verstößen zu unterscheiden. Auch ein „minder schwerer Fall der Unzuverlässigkeit“ wird ausdrücklich diskutiert. Als Beispiel nennt der Fragebogen unter anderem leichte Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften.
Das könnte eine wichtige Änderung bedeuten. Denn gerade im deutschen Waffenrecht kann ein vergleichsweise geringfügiger Verstoß erhebliche waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, ohne dass man aber von einer Notwendigkeit sprechen kann.
Die entscheidende Frage ist jetzt: Was machen die Verbände daraus?
Natürlich wurden noch viele viele andere Dinge abgefragt. Genau hier liegt der vielleicht wichtigste Punkt der gesamten Angelegenheit. Denn der Fragebogen zur Evaluierung des Waffenrechts ist natürlich kein Gesetzentwurf und hat keine rechtliche Bindung. Es gibt noch keine beschlossenen Lockerungen und auch keine Garantie, dass irgendeine oder gar alle der abgefragten Änderungen tatsächlich umgesetzt wird. Genauso ist möglich, dass viele Regelungen bestehen bleiben wie bisher. Aber: Die Themen sind jetzt offiziell Teil des politischen Prozesses.
Verbände wie der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) haben damit die Möglichkeit, ihre Positionen konkret zu diesen Punkten einzubringen. Der VDB sieht dabei sowohl Chancen als auch Risiken und will nach eigenen Angaben sämtliche Fachbereiche vertreten.
Und das ist entscheidend. Denn wenn jetzt über Grundkontingente, Austauschwaffen, Schalldämpfer, Nachtzieltechnik, Magazine oder einen verhältnismäßigeren Umgang mit geringfügigen Verstößen gesprochen wird, muss der Bürger oder seine Vertreter auch mit am Tisch sitzen. Der VDB hatte bereits in der ersten Evaluierungsrunde umfangreiche Forderungen und Stellungnahmen eingebracht. Auch die Bundesregierung hatte die Evaluierung des Waffenrechts bereits 2025 gestartet; die nun vorliegende Befragung markiert damit die nächste konkrete Phase des Prozesses.
Lob geht an der Stelle auch an den Bund der Militär- und Polizeischützen, denn dieser schreibt auf seiner Webseite zu dem Thema u.a. folgendes: "Dafür brauchen wir Zahlen aus den Vereinen. Mitgliederzahlen in den Altersgruppen zwischen zwölf und vierzehn sowie zwischen vierzehn und achtzehn Jahren, Disziplinen, die an der Zehn-Waffen-Grenze des § 14 Abs. 6 WaffG oder am Verbot großer Magazine scheitern, dokumentierte Fälle, in denen das Erwerbsstreckungsgebot den geordneten Übergang von Waffen aus einem Nachlass verhindert hat, und Erfahrungen mit Aufbewahrungskontrollen, die über das Erforderliche hinausgingen. [... ] Die Antworten entscheiden darüber, wie das Waffenrecht in zehn Jahren aussieht." Genauso muss jetzt Vereins- und Verbandsarbeit aussehen: Argumentation mit sachlichen, stichhaltigen Zahlen und Fakten.
Fazit zum Fragebogen zur Evaluierung des Waffenrechts: Endlich!
Ganz ehrlich: Endlich passiert etwas. Jahrelang wurde über die Notwendigkeit gesprochen, das deutsche Waffenrecht auf Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und tatsächliche Wirksamkeit zu überprüfen. Jetzt liegt mit dem 46-seitigen Fragebogen erstmals ein konkretes Arbeitsdokument auf dem Tisch.
Und das enthält nicht nur die üblichen Fragen nach weiteren Verboten und Einschränkungen. Es geht plötzlich auch um Erleichterungen, um weniger Bürokratie. Um ein flexibleres Grundkontingent. Um unkomplizierte Austauschwaffen. Um die mögliche Freigabe von Schalldämpfern für Sportschützen. Um eine zeitgemäße Betrachtung der Nachtzieltechnik. Um große Magazine. Um niedrigere Altersgrenzen im Schießsport. Und um mehr Augenmaß bei geringfügigen Verstößen.
Jetzt kommt es darauf an, was Politik und Verbände daraus machen. Wenn das Waffenrecht evaluiert wird, dann bitte richtig. Fakten statt Bauchgefühl. Die Chance ist da. Jetzt muss sie genutzt werden.




