Koalition erzielt Einigung: Jagd auf den Wolf wird ermöglicht
Der Wolf wird künftig im Jagdrecht geführt: Darauf haben sich Union und SPD endgültig verständigt. Nach Angaben aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht die politische Einigung – die anstehenden Lesungen im Bundestag sowie die zweite Beratung im Bundesrat gelten als Formsache. Das Gesetz soll noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in Kraft treten und damit rechtzeitig greifen, wenn Schafe, Rinder und andere Weidetiere wieder flächendeckend auf die Weiden kommen.
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes soll die Bejagung bundesweit einheitlich geregelt und rechtssicher ausgestaltet werden. Ziel ist es, einheitliche Standards für den Umgang mit dem Wolf zu schaffen und langwierige Verwaltungsverfahren zu verkürzen. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Länder zudem auf, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mehr Mittel für Herdenschutzmaßnahmen bereitzustellen. Damit soll verhindert werden, dass die Aufnahme ins Jagdrecht als Ersatz für Präventionsmaßnahmen missverstanden wird.
Ein beschlossener Änderungsantrag sieht vor, dass eine Anfechtungsklage gegen einen revierübergreifenden Managementplan künftig keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Behörden sollen also handlungsfähig bleiben, auch wenn juristisch gegen Maßnahmen vorgegangen wird. Außerdem wird der Begriff des „günstigen Erhaltungszustands“ ausdrücklich an die Definition des EU-Rechts angelehnt. Liegt dieser bei einer Population nicht vor, sind die zuständigen Behörden verpflichtet, Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung einzuleiten. Damit wird klargestellt, dass Artenschutz und Regulierung kein Widerspruch sein müssen, sondern rechtlich miteinander verzahnt sind.

Bild oben: Seit vielen Jahren ist der Wolf zentraler Streitpunkt des ganzen politischen Spektrums und löst mitunter geradezu philosophische Fragen aus. Quelle: Jaegermagazin.de
Zudem soll eindeutig geregelt werden, dass für die Jagd nach bereits eingetretenem Schaden dieselben Voraussetzungen gelten wie für die Jagd zur Abwehr drohender Schäden. Diese Gleichstellung soll vor allem für mehr Planungssicherheit in den betroffenen Regionen sorgen.
Unterstützung kommt aus der Praxis: In einer Anhörung im Ernährungsausschuss sprach sich unter anderem der Präsident des Deutschen Jagdverbandes für die Gesetzesänderung aus. Das Jagdrecht sei traditionell auf den Ausgleich unterschiedlicher Interessen ausgelegt. Es diene nicht nur dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume, sondern berücksichtige auch die berechtigten Interessen der Menschen in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft.
Auch Schäfer begrüßten die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht grundsätzlich, warnten jedoch vor falschen Erwartungen. Die Möglichkeit zur Entnahme ersetze keinen funktionierenden Herdenschutz. Der Schutz von Weidetieren bleibe organisatorisch anspruchsvoll und finanziell belastend – entsprechende Förderprogramme müssten daher dauerhaft gesichert und ausgebaut werden.
Der Deutsche Bauernverband bezeichnete die Novelle als überfällig und forderte weitergehende Nachbesserungen. Neben einer rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen wird dort eine generelle Abschussquote von 40 Prozent des jährlichen Wolfszuwachses ins Spiel gebracht. In Regionen, in denen Herdenschutz technisch oder wirtschaftlich kaum umsetzbar sei, dürfe sich der Wolf nicht dauerhaft ansiedeln, so die Forderung des Verbandes. Aus Sicht der Landwirtschaft geht es dabei vor allem um Verlässlichkeit: klare Regeln, schnelle Verfahren und politische Rückendeckung im Konfliktfall.
Am Ende läuft die Debatte auf eine grundsätzliche Entscheidung hinaus: Welche Rolle soll der Wolf in einer dicht besiedelten, intensiv genutzten Kulturlandschaft wie der unseren künftig spielen – und welche nicht? Diese Frage lässt sich weder allein juristisch noch emotional beantworten, sondern nur im gesellschaftlichen Konsens. Egal, wie diese Entscheidung ausfällt: Sie wird Konsequenzen haben – für Artenschutz, Landwirtschaft, Jagd und das Zusammenleben im ländlichen Raum. Und genau diese Folgen müssen dann auch getragen werden. Halbherzige Kompromisse helfen weder den Weidetierhaltern noch dem Artenschutz.
Headerbild: Deutscher Jagdverband



