OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitglieder verlieren Waffenbesitzkarte und Jagdschein
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die Beschwerden zweier AfD-Mitglieder gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse zurückgewiesen. Damit bleiben die Waffenbesitzkarte eines Parteimitglieds und der Jagdschein einer Jägerin vorerst eingezogen. Beide waren zuvor bereits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert.
In einem Fall hatte die Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte eines AfD-Mitglieds widerrufen. Im zweiten Fall erklärte die zuständige Behörde den Jagdschein einer Jägerin für ungültig und zog ihn ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte beide Maßnahmen: Die Jägerin sei aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft nach der gesetzlichen Regelvermutung als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen.
Das OVG begründete seine Entscheidungen mit dem Schutz der Allgemeinheit vor den besonderen Gefahren des Waffenbesitzes. Es gehe nicht um die Bestrafung einer politischen Überzeugung, eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse gehe jedoch über zulässige Kritik hinaus und könne einen Angriff auf das Demokratieprinzip darstellen.
Rechtliche Grundlage ist insbesondere § 5 Waffengesetz (WaffG). Die Vorschrift regelt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und berücksichtigt unter anderem Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Das Waffenrecht dient dabei der präventiven Gefahrenabwehr, also dem Schutz der Öffentlichkeit, bevor es zu Straftaten kommt. Die Auslegung, was "Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung" sind, ist bereits häufiger Thema im Bezug auf Waffenbesitzer mit AFD-Mitgliedschaften. Siehe dazu auch hier:
AfD, Waffenrecht und Verfassungstreue – Warum Stuttgart und Magdeburg sich nicht widersprechen
Darf ein Bürger Waffen besitzen, obwohl der Verfassungsschutz Ihn wegen seiner politischen Äußerungen im Blick hat? Und verliert ein bislang völlig unauffälliger Waffenbesitzer sei...
Hintergrund ist die Einstufung des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz im Jahr 2023. Bereits im August hatte das OVG grundsätzlich entschieden, dass die Mitgliedschaft in der AfD zum Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse führen kann. Sachsen-Anhalts Waffenbehörden prüfen deshalb bekannte Mitglieder der AfD und der Jungen Alternative, die über entsprechende Erlaubnisse verfügen. Laut MDR prüft das Land mögliche Entzüge bei mehr als 100 AfD-Mitgliedern.
Die beiden Eilverfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. Verfassungsrechtliche Fragen können allerdings noch in einem Hauptsacheverfahren geprüft werden.
Titelbild: Symbolbild, KI-generiert nach realer Vorlage. Die Darstellung zeigt keine reale Situation.




